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Wermelskirchen - Vereine müssen 30.000 Euro für Hallennutzung zahlen

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Der Stadtrat hat jetzt in seiner Sitzung einstimmig die neue Entgelteordnung für die städtischen Sporthallen beschlossen. 30.000 Euro müssen die Vereine pauschal im Jahr als Nutzungsentgelt aufbringen.



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