Pünktlich hatten sich alle Verfahrensbeteiligte eines Strafverfahrens im Gerichtssaal eingefunden: Richterin, Protokollantin, Staatsanwalt, Pflichtverteidiger, Übersetzerin und Zeuge. Nur der Angeklagte fehlte. Auch nach der üblicherweise jedem zugebilligten Verspätungszeit von 15 Minuten war vom Angeklagten weit und breit nichts zu sehen.
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