Der 27-jährige Angeklagte machte einen kompetenten Eindruck: Er verteidigte sich selbst. Das Amtsgericht warf ihm vor, für knapp anderthalb Monate Arbeitslosengeldunterstützung zu Unrecht bezogen zu haben. Er hatte 421 Euro Unterstützung bekommen, obwohl er bereits eine neue Arbeitsstelle angetreten hatte. "Das ist so nicht richtig", sagte der Angeklagte. Letztlich konnte der Sozialbetrug nicht nachgewiesen werden, das Verfahren wurde unter Auflage eingestellt.
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