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So golden der Herbst auch sein mag, stellen doch herabgefallenes Herbstlaub, Eicheln und Kastanien auf den Straßen eine Gefahr für Fußgänger dar. "Grundstückseigentümer haben die Verkehrssicherung zu beachten und grundsätzlich das Laub zu entfernen": Darauf verweist der auch für Wermelskirchen zuständige Ortsvorsitzende von Haus & Grund, Rechtsanwalt Ralph Haberstroh.