Ein 91-jähriger Rentner saß im Amtsgericht auf der Anklagebank. Neben ihm sein Verteidiger, in der Zuschauerreihe seine Ehefrau. Der Mann war angeklagt, in einem Baumarkt Waren im Wert von 12,25 Euro gestohlen zu haben. Der Angeklagte erklärte: Er habe eine defekte Heckenschere umtauschen wollen, doch er habe nur eine Preisminderung in Höhe von zehn Euro bekommen. Außerdem wollte er eine Sprühdose und drei kleine Spachteln und zwei Farbdosen umtauschen.
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